Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt „AGB“, nicht-standardsprachlich auch oft „AGBs“,„AGB's“ oder „AGBen“) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
AGB’s Free-Mountain Camps und Kurse / Thun 11.10.2005
1. Anmeldeschluss
Jedes Angebot hat einen Anmeldeschluss. Falls das Angebot noch nicht ausgebucht ist, ist eine Anmeldung auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.
2. Anmeldegebühren
Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung und nach der Bestätigung durch Free-Mountain wird eine 100% Zahlung des Angebotes fällig und der Kunde akzeptiert automatisch die AGB’s. Eine gesicherte Teilnahme erfolgt automatisch mit dem Zahlungseingang bei Free-Mountain.
- Bei Angeboten durch unsere Partner gelten zum Teil separate Bedingungen bezüglich der Bezahlung.
3. Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde vom Vertrag und nach dem Anmeldeschluss zurück, hat er im Falle eines eintägigen Angebotes eine Unkostenpauschale in Höhe von CHF 80.00 zu entrichten. Im Weiteren sind bei mehrtägigen Angeboten zusätzlich folgende Leistungen zu erbringen:
• 30 –21 Tage vor beginn des Angebotes 75% des Pauschalpreises
• 20 – 10 Tage vor beginn des Angebotes 100% des Pauschalpreises
Kann der Kunde nur in beschränktem Umfang teilnehmen, erfolgt keine anteilmässige Rückerstattung. Wir empfehlen allen Kunden den Abschluss einer Annullations-Versicherung. Eine solche Versicherung deckt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Kosten, die dem Kunden durch Rücktritt vom Vertrag entstehen.
- Bei Angeboten durch unsere Partner gelten separate Buchungsbestimmungen.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Bei allen Angeboten besteht ein Anmeldeschluss und eine Mindestteilnehmerzahl. Wird die Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss nicht erreicht, ist Free-Mountain berechtigt, Gruppen zusammenzulegen oder das Angebot abzusagen. Damit das Angebot auf Kundenwunsch doch stattfinden kann, hat der Kunde die Möglichkeit, den Aufpreis von fehlenden Personen zu entrichten. Weitere Ansprüche des Kunden bleiben ausgeschlossen.
5. a Absage vor Aktivitätsbeginn
Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Free-Mountain die Aktivität absagen oder das Gebiet wechseln. Bei einem Gebietswechsel können zusätzlich Spesen entstehen, diese werden dem Kunden vor beginn des Angebotes mitgeteilt. Zusätzliche Spesen werden bei einem Gebietswechsel anteilig unter den Teilnehmern aufgeteilt.
Absagen werden dem Kunden umgehend mitgeteilt. Bei Absagen des Veranstalters (Free-Mountain) wird der bezahlte Betrag rückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden bleiben ausgeschlossen.
5. b Änderungen und Absage unterwegs
Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Free-Mountain mit gegenseitiger Absprache mit dem Gast die Tour abändern oder sogar abbrechen. Die Ansprüche auf Rückerstattung fallen aus.
- Muss die Tour wegen mangelnder Fitness oder Krankheit abgebrochen oder abgeändert werden, entfallen die Ansprüche auf Rückerstattung.
6. Bildmaterial
Free-Mountain behält sich vor, Bildmaterial für Printprodukte, Website und Bildergalerien, dass während dem Angebot von Free-Mountain und Teilnehmern aufgenommen wurde, zu verwenden. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden ohne Anspruch auf Entschädigung.
7. Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Free-Mountain empfiehlt jedoch allen Teilnehmern den Abschluss einer umfassenden und gültigen Unfall- und Krankenversicherung.
8. Haftung
Free-Mountain beauftragt ausschliesslich durch die Internationale Vereinigung der Bergführerverbände (IVBV) anerkannte Bergführer, Schweizer Skilehrer oder anerkannte Bike-Guides mit der eigenverantwortlichen Leitung und Durchführung eines Angebotes.
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen übernimmt Free-Mountain keine Haftung für Schäden, welche dem Kunden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des beauftragten Bergführers, Skilehrers oder Bike-Guides entstanden sind. Darüber hinaus ist die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit bei der Wahl und Instruktion des Bergführers, Skilehrers oder Bike Guides ausgeschlossen (Art. 399 Abs. 2 OR).
Alle von Free-Mountain mit der Durchführung von Angeboten beauftragten Bergführer, Skilehrer oder Bike-Guides verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung. Mit seiner Unterschrift (akzeptieren der AGB's) verpflichtet sich der Kunde, allfällige Schadenersatzforderungen primär gegenüber dem Bergführer respektive dessen Berufshaftpflichtversicherung geltend zu machen.
9. Gerichtsstand
Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Thun. Alle Streitfälle unterstehen dem Schweizer Recht.